Name des Betreibers: Josephinora Cosmetics Academy
Inhaberin: Josephin Nora Arafa
Adresse Fruchtallee 56 , 20259 Hamburg
Mail: jncosmetics@web.de / info@josephinora.de
Handwerkskammer Hamburg
Kosmetikerhandwerk
Steuer Nummer: 49/007/03479
Betriebsnummer: 2931229120
Alle Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt.
Partner: Design & Umsetzung
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Josephin Nora
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen JOSEPHINORA COSMETICS
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Josephinora Cosmetics, Inhaberin Josephin Nora Arafa (nachfolgend als JOSEPHINORA bezeichnet) und dem einzelnen Kunden (nachfolgend auch als Schüler bezeichnet).
1. Angebote, Mehrwertsteuer und Vertragsschluss
Angebote von JOSEPHINORA sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, Alle Preise für Schulungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Übrigen gelten allein der schriftliche Vertrag sowie etwaige ergänzende und/oder gesonderte schriftliche Vereinbarungen.
2. Leistungsumfang und -änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen folgt aus den Angaben in dem Vertragstext sowie etwaigen Änderungen. Im Übrigen bedürfen Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Schriftform
Einseitige Leistungsänderungen durch JOSEPHINORA sind nach Treu und Glauben zugelassen, soweit diese geringfügig und zumutbar sind. Hingegen sind Leistungsänderungen durch den Schüler ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung oder Bestätigung durch JOSEPHINORA möglich.
Die Leistung umfasst die sorgfältige und redliche Durchführung der einzelnen Schulung einschließlich sonstiger vertraglicher Pflichten unter Gewährung gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Schüler wurde vor Vertragsschluss umfassend über die finanziellen Einzelheiten der gewünschten Maßnahme, etwaige gesundheitliche Folgen sowie die fachlichen Anforderungen unterrichtet. Die an der Ausbildung Beteiligten verpflichten sich zum pünktlichen Antritt sowie zum höflichen Umgang miteinander und zu einem gepflegten Auftreten während der Schulung. Den Anordnungen von JOSEPHINORA ist Folge zu leisten.
Die vereinbarte Leistung umfasst insbesondere nicht die Beaufsichtigung von Gegenständen – einschließlich Wertgegenständen – des Schülers, die der Schüler vor, während und/oder nach der Schulung in die Räume von JOSEPHINORA belässt, und auch nicht die Vorprüfung der persönlichen medizinischen Eignung des Schülers.
Der Schüler prüft eigenverantwortlich seine medizinische Eignung zur Teilnahme an der jeweiligen Schulung. Das Verschweigen von zur Zeit der Schulung bestehender ansteckender Erkrankungen begründet einen Schadenersatzanspruch wegen Gesundheitsgefährdung von wenigstens 2.500,00 Euro. Dem Schüler wird die Möglichkeit belassen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden eingetreten ist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
3. Preis und Zahlungen
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Schulungspreis. Mehrkosten werden zusätzlich berechnet. Rechnungen sind stets 30 Tage nach Erhalt derselben ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die erste Mahnung ist verzugsbegründend und löst Mahnkosten in Höhe von € 10.- aus, die der Schüler zu tragen hat.
Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen gleich aus welchem Grund ist nicht gestattet, soweit diese nicht durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt bzw. tituliert sind.
4. Kündigungsrechte des Schülers
Jede Kündigung und auch eine Widerrufserklärung bedürfen der Schriftform.
JOSEPHINORA gewährt ein kostenfreies 48-stündiges Widerrufsrecht nach Buchung. Danach ist ein Widerruf ausgeschlossen.
Eine ordentliche Kündigung durch den Schüler wird ausgeschlossen. Der Schüler kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Der Kündigung aus einer höchstpersönlichen medizinischen Ungeeignetheit ist zwingend durch eine aussagekräftige Bestätigung des behandelnden Arztes nachzuweisen. Bei Verhinderung durch vorübergehende Umstände wie z.B. eine Schwangerschaft muss die Ausbildung in einem Folgetermin nachgeholt werden ohne, dass ein neuer Vertrag zustande kommt.
Ungeachtet des Vorstehenden anerkennt der Schüler das wirtschaftliche und organisatorische Interesse von JOSEPHINORA an einer einer soliden und verlässlichen Kalkulation und Organisation ausdrücklich an. Nimmt der Schüler die Möglichkeit der Kündigung wahr, hat JOSEPHINORA dann, wenn die Kündigung nicht auf einem Umstand beruht, den JOSEPHINORA zu vertreten hat, und wenn kein wichtiger Grund vorliegt, anstelle des Anspruches auf das vereinbarte Ausbildungsentgelt einen Anspruch auf ein angemessenes pauschaliertes Ausfallhonorar. Dessen Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Ausbildungsentgelt unter Abzug des Wertes, ersparter Aufwendungen.
Bei einer Kündigung über 6 Monate vor Schulungsbeginn ist die Erstattung von 100,00 Euro pauschalen Aufwendungsersatzes geschuldet. Es steht dem Schüler die Möglichkeit des Nachweises frei, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Bei einer Kündigung innerhalb von 6 Monaten bis 6 Wochen vor Schulungsbeginn sind 33 % der Lehrgangskosten geschuldet. Hierbei sind der typische Planungs-, Verwaltungs- und Werbeaufwand von JOSEPHINORA sowie die Verbraucherrechte und die typische Bindungsfreiheit des Schülers vor Schulungsbeginn ebenso berücksichtigt, wie eine fehlende Ersatzbesetzung für die Schulung. Es steht dem Schüler die Möglichkeit des Nachweises frei, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Bei einer Kündigung innerhalb von sechs Wochen vor Schulungsbeginn sind 66% der Lehrgangskosten geschuldet. Auch in diesem Fall sind der typische gesteigerte Vorbereitungsaufwand und das Bedürfnis nach Planungssicherheit von JOSEPHINORA sowie die Verbraucherrechte und typische Bindungsfreiheit des Schülers vor Schulungsbeginn ebenso berücksichtigt, wie eine fehlende Ersatzbesetzung für die Schulung. Es steht dem Schüler die Möglichkeit des Nachweises frei, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Bei einer Kündigung nach Ausbildungsbeginn wird 100% der Ausbildungskosten geschuldet. Hierbei sind insbesondere der typische Umsatz- und Gewinnausfall sowie die Nichtersetzbarkeit des Ausbildungsplatzes durch etwaige Dritte sowie die Verbraucherrechte und typische Bindungsfreiheit des Ausbildungsbewerbers berücksichtigt. Die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass ein Schaden nicht oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden sei, bleibt dem Schüler ausdrücklich offen.
5. Kündigungsrecht von JOSEPHINORA
JOSEPHINORA kann sich sowohl vor als auch nach Schulungsbeginn von dem Vertrag lösen, wenn außergewöhnliche Umstände, die von JOSEPHINORA nicht zu vertreten sind, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen. Unzumutbarkeit der Leistungserbringung liegt insbesondere bei einer Belegzahl eines Kurses unter drei Personen vor, soweit nicht eine kleinere Schülergruppe vereinbart ist. In diesem Fall kann der Schüler eine bereits gezahlte Schulungsgebühr – ggf. zeitanteilig, sofern der Abbruch
während der Schulung erfolgt – zurückverlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Schülers sind ausgeschlossen, soweit JOSEPHINORA nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6. Gewährleistung und Haftung
Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Leistung schriftlich gegenüber JOSEPHINORA geltend zu machen. Die Gewährleistung von JOSEPHINORA beschränkt sich auf eine Wiederholung der vereinbarten Leistung; Minderungsansprüche werden ausgeschlossen.
Im Übrigen haftet JOSEPHINORA nicht für von Dritten verursachten Sach- oder Personenschäden.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hamburg.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Klausel dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen
Rücktritt durch den Kunden vor Schulungsbeginn
Sie können jederzeit vor Beginn des Seminares von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann formlos erklärt werden. Wir empfehlen den Rücktritt per Email zu erklären.
Treten Sie vor Leistungsbeginn zurück oder nehmen an dem gebuchten Kurs nicht teil, verlieren wir den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kurspreises. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht durch uns zu vertreten ist.
Für die Entschädigung berechnen wir Pauschalen. Die Pauschalen bestimmen sich nach dem vereinbarten Kurspreis abzüglich der durch die Nichtteilnahme ersparten Aufwendungen sowie dem Zeitpunkt Ihrer Rücktrittserklärung. Ihnen ist unbenommen nachzuweisen, dass uns durch Ihren Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Bei einer Kündigung innerhalb von 6 Monaten bis 6 Wochen vor Schulungsbeginn sind 33 % der Lehrgangskosten geschuldet
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Bei einer Kündigung innerhalb von sechs Wochen vor Schulungsbeginn sind 66% der Lehrgangskosten geschuldet
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Bei einer Kündigung nach Ausbildungsbeginn wird 100% der Ausbildungskosten geschuldet.
Rücktritt und Kündigung durch Josephinora.
Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Schulung durch den Kunden nachhaltig so gestört wird, dass die sofortige Aufhebung des Kurses gerechtfertigt ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Kurspreis in voller Höhe abzgl. etwaig ersparter Aufwendungen geltend zu machen.
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Rücktritt durch Josephinora wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl
Soweit die Durchführung der Kurse von dem Erreichen einer Mindestteilnehmeranzahl abhängig ist, ergibt sich die Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot.
Wird die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht, informieren wir Sie spätestens 7 Tage vor Kursbeginn in Textform (z.B. per E-Mail) über das Nichtstattfinden des gebuchten Kurses. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
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Rücktritt durch Josephinora aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Erkrankung des Kursleiters, höhere Gewalt)
Wir können von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, an der Durchführung der Schuldung gehindert sind.
Haftungsauschluss
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